Language of document : ECLI:EU:T:2016:377





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 30. Juni 2016 – CW/Rat

(Rechtssache T‑516/13)

„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren von Geldern – Im Anschluss an die Nichtigerklärung der vorherigen Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern auf eine neue Begründung gestützte Aufnahme des Namens des Klägers – Eigentumsrecht – Verhältnismäßigkeit – Sachverhaltsirrtum – Ermessensmissbrauch – Außervertragliche Haftung – Kausalzusammenhang“

1.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien –Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Veruntreuung öffentlicher Gelder – Begriff – Autonome und einheitliche Auslegung – Weite Auslegung (Beschluss 2011/72/GASP des Rates, Art. 1 Abs. 1) (vgl. Rn. 60, 69-72, 76)

2.                     Recht der Europäischen Union – Auslegung – Methoden – Grammatische, systematische und teleologische Auslegung – Praktische Wirksamkeit (Beschluss 2011/72/GASP des Rates, Art. 1 Abs. 1) (vgl. Rn. 62, 63, 67, 68, 80, 110, 112, 118, 120, 123, 124)

3.                     Rechtsakte der Organe – Wahl der Rechtsgrundlage – Beschluss über den Erlass restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Art. 29 EUV – Zulässigkeit (Art. 21 EUV, 23 EUV, 24 Abs. 1 EUV, 25 EUV, 28 EUV und 29 EUV; Art. 275 Abs. 2 AEUV; Beschluss 2011/72/GASP des Rates) (vgl. Rn. 65, 66)

4.                     Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Rechtsakten der Organe – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Umfang der Kontrolle – Beweis für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – Verpflichtung des Rates, die von den Behörden eines Drittlands vorgelegten Beweise systematisch zu prüfen – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Beschlüsse des Rates 2011/72/GASP und 2013/409/GASP) (vgl. Rn. 129-131, 141-143, 148-150)

5.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien –Einfrieren der Gelder von Personen, die an der Veruntreuung öffentlicher Gelder beteiligt waren, und von mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen – Einschränkung des Eigentumsrechts und des Rechts auf freie Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Art. 21 Abs. 2 Buchst. b und d EUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 16, 17 Abs. 1 und 52 Abs. 1; Beschlüsse des Rates 2011/72/GASP und 2013/409/GASP) (vgl. Rn. 162-168, 173, 174, 183, 184, 187, 188)

6.                     Nichtigkeitsklage – Gründe – Ermessensmissbrauch – Begriff (vgl. Rn. 193)

7.                     Gerichtliches Verfahren – Rechtskraft – Geltung – Abweisung eines Schadensersatzantrags in einem ersten Urteil mangels Nachweises des tatsächlichen Vorliegens und des Ausmaßes des behaupteten Schadens und des Bestehens eines Kausalzusammenhangs – Neuerlicher Antrag, der sich auf Ersatz des Schadens richtet, der durch die im abweisenden Urteil in Rede stehende Rechtswidrigkeit verursacht wurde – Unzulässigkeit (Art. 268 AEUV und 340 AEUV) (vgl. Rn. 216, 217)

8.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 220, 225, 242, 243)

9.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Tatsächlicher und sicherer Schaden – Beweislast (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 227, 228)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2013/409/GASP des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. 2013, L 204, S. 52), soweit er den Kläger betrifft, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

CW trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.