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Klage, eingereicht am 28. September 2011 - Makhlouf/Rat

(Rechtssache T-509/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mohammad Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Rygaert und G. Karouni)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss 2011/488/GASP vom 1. August 2011 zur Umsetzung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien insoweit für nichtig zu erklären, als Herr Mohammad (genannt Mohammed) Makhlouf davon betroffen ist,

den Rat der Europäischen Union nach den Art. 87 und 91 der Verfahrensordnung des Gerichts zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-383/11, Makhlouf/Rat1, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.

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1 - ABl. C 282 vom 24.9.2011, S. 30.