Language of document : ECLI:EU:T:2015:33





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Januar 2015 –
Makhlouf/Rat

(Rechtssache T‑509/11)

„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren von Geldern – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Eigentumsrecht – Recht auf Achtung des Privatlebens – Verhältnismäßigkeit“

1.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Recht auf Anhörung – Recht auf ein faires Verfahren und auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Feststellung des Vorliegens einer Verletzung nach Maßgabe einer konkreten Beurteilung (Art. 6 Abs. 1 EUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2, Art. 47 und 52 Abs. 1) (vgl. Rn. 28-31, 93)

2.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren der Gelder von Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit dem syrischen Regime verbunden sind – Verpflichtung zur Angabe der einzelfallbezogenen und spezifischen Gründe für die getroffenen Entscheidungen – Umfang (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2 und Art. 47; Beschlüsse des Rates 2011/488/GASP, 2011/782/GASP und 2012/739/GASP) (vgl. Rn. 34-41, 43-47)

3.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien –Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren der Gelder bestimmter Personen und Organisationen, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind – Beschluss, der in einem Zusammenhang ergeht, der dem Betroffenen bekannt war – Zulässigkeit einer summarischen Begründung (Art. 296 AEUV; Beschlüsse des Rates 2011/488/GASP, 2011/782/GASP und 2012/739/GASP) (vgl. Rn. 58-65)

4.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren der Gelder bestimmter Personen und Organisationen, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind – Mindestanforderungen (Art. 296 AEUV; Beschlüsse des Rates 2011/488/GASP, 2011/782/GASP und 2012/739/GASP) (vgl. Rn. 71, 72)

5.                     Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Umfang der Kontrolle (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Beschlüsse des Rates 2011/488/GASP, Anhang, 2011/782/GASP, Anhang I, und 2012/739/GASP, Anhang I) (vgl. Rn. 81, 82)

6.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren der Gelder bestimmter Personen und Organisationen, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind – Anwendung auf natürliche Personen allein aufgrund ihrer familiären Verbindungen zu den Führungspersonen des Landes – Zulässigkeit (Beschlüsse des Rates 2011/488/GASP, Anhang, 2011/782/GASP, Anhang I, und 2012/739/GASP, Anhang I) (vgl. Rn. 83-85)

7.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren der Gelder bestimmter Personen und Organisationen, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind – Beschränkung des Eigentumsrechts und des Rechts auf Achtung des Privatlebens – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 7 und 17; Beschlüsse des Rates 2011/488/GASP, Anhang, 2011/782/GASP, Anhang I, und 2012/739/GASP, Anhang I) (vgl. Rn. 103-113)

8.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren der Gelder bestimmter Personen und Organisationen, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind – Natur dieser Maßnahmen – Kein Strafcharakter (Beschlüsse des Rates 2011/488/GASP, Anhang, 2011/782/GASP, Anhang I, und 2012/739/GASP, Anhang I) (vgl. Rn. 115)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2011/488/GASP des Rates vom 1. August 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 199, S. 74), des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/273/GASP (ABl. L 319, S. 56) und des Beschlusses 2012/739/GASP des Rates vom 29. November 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/782/GASP (ABl. L 330, S. 21), soweit diese den Kläger betreffen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Mohammad Makhlouf trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.