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Klage, eingereicht am 20. Juni 2012 – ZZ/EIB

(Rechtssache F-63/12)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Nichtigerklärung der Schreiben, mit denen die Beklagte sich im Anschluss an das Urteil des Gerichts der Europäischen Union, mit dem das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst teilweise aufgehoben wird, weigert, dem Kläger die 6 000 Euro zurückzuzahlen, die dieser als erstattungsfähige Kosten aufgrund des über die Kosten entscheidenden Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst an die Beklagte gezahlt hatte

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Schreiben vom 4. und 25. Mai 2012 für nichtig zu erklären, soweit die EIB sich weigert, an den Kläger 6 000 Euro zurückzuzahlen, die sie aufgrund einer früheren beim Gericht für den öffentlichen Dienst anhängigen Rechtssache verlangt hatte;

die EIB zur sofortigen Rückzahlung dieses Betrags zuzüglich Zinsen und Ausgleich der Kursschwankungen ab der Zahlung durch den Kläger bis zu tatsächlichen Rückzahlung zu verurteilen;

die Beklagte zum Ersatz des dem Kläger zugefügten Schadens zu verurteilen;

der EIB die Kosten aufzuerlegen.