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Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 28. September 2011 – UCAPT/Rat

(Rechtssache T‑96/09)

„Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Agrarpolitik – Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe – Beihilfe für die Erzeugung von Tabak – Verordnung (EG) Nr. 73/2009 – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Möglichkeit, von einer allgemeinen Entscheidung individuell betroffen zu sein – Voraussetzungen – Verordnung mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik – Klage der Union des coopératives agricoles des producteurs de tabac de France – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnung Nr. 73/2009 des Rates) (vgl. Randnrn. 29-33, 36, 40-43, 45)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30, S. 16)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Union des coopératives agricoles des producteurs de tabac de France trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rat der Europäischen Union entstanden sind, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.