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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Liège (Belgien), eingereicht am 20. Februar 2024 – John Cockerill SA/État belge

(Rechtssache C-135/24, John Cockerill)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal de première instance de Liège

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: John Cockerill SA

Beklagter: État belge

Vorlagefragen

Hat Art. 4 der Richtlinie 2011/96/EU1 unmittelbare Wirkung und ist er in Verbindung mit den anderen Quellen des Unionsrechts dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht,

(i)    die eine Regelung zur steuerlichen Konsolidierung (konzerninterne Übertragung) einführen, die es Konzernen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, die von bestimmten Tochtergesellschaften erzielten steuerpflichtigen Gewinne ganz oder teilweise an andere Tochtergesellschaften, die im Steuerjahr Verluste erlitten haben (konzerninterne Übertragung), zu übertragen, und

(ii)    die Gesellschaften, die Verluste erlitten haben und die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats zur Umsetzung der Richtlinie 2011/96/EU erfüllen, in Höhe der erhaltenen Dividenden von dieser Vergünstigung ausschließen?

Fallen diese Rechtsvorschriften möglicherweise in den Anwendungsbereich von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2011/96/EU, in dem es heißt, dass sie „der Anwendung einzelstaatlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen nicht [entgegensteht]“ [?]

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1 Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. 2011, L 345, S. 8).