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Amtsblattmitteilung

 

Klage der BetzDearborn, Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 5. April 2002

    (Rechtssache T-107/02)

    Verfahrenssprache: Englisch

Die BetzDearborn, Inc. hat am 5. April 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Geert Glas, Kanzlei Allen & Overy, Brüssel (Belgien).

Weitere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammern war die Atofina Chemicals, Inc.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung Nr. 2004/2000 der Widerspruchsabteilung vom 7. September 2000 aufzuheben;

(die Sache zur weiteren Entscheidung an die Widerspruchsabteilung zurückzuverweisen;

(jeder Partei ihre eigenen im Zusammenhang mit der Beschwerde entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:        BetzDearborn, Inc

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:        Wortmarke "BIOMATE" für bestimmte

Waren der Klasse 1

Inhaber einer entgegenstehenden Marke

oder eines entgegenstehenden Zeichens:        Elf Atochem North America, nunmehr firmierend unter Atofina Chemicals Inc.

Entgegenstehende Marke oder

entgegenstehendes Zeichen:Nationale und internationale Bildmarken "Biomet" und nationale Wortmarke "Biomet" für bestimmte Waren der Klassen 1 und 5

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:    Teilweise Zurückweisung des

Widerspruchs der Atofina Chemicals Inc.

Entscheidung der Beschwerdekammer:        Teilaufhebung der Entscheidung der

Widerspruchsabteilung

Klagegründe:        Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2868/951 der Kommission, da eine Übersetzung der Beweismittel in die Verfahrenssprache nicht rechtzeitig eingereicht worden sei

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1 - (Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 der Kommission über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303 vom 15.12.1995, S. 1).