Language of document :

Klage, eingereicht am 14. November 2008 - Sun World International / HABM - Kölla Hamburg Overseas Import (SUPERIOR SEEDLESS)

(Rechtssache T-493/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Sun World International LLC (Bakersfield, USA) (Prozessbevollmächtigter: M. Holah, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kölla Hamburg Overseas Import GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. September 2008 in der Sache R 1378/2007-1 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke "SUPERIOR SEEDLESS" für Waren der Klasse 31 -Gemeinschaftsmarke Nr. 610 980.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Teilweise Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 7 Abs. 3 und 51 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) die relevanten Verkehrskreise falsch abgrenzt habe, (ii) es zu Unrecht abgelehnt habe, die Zurücknahme der Eintragung der Gemeinschaftsmarke in Bezug auf verschiedene Waren des Warenverzeichnisses zu gestatten, (iii) von einer unrechtmäßigen Annahme ausgegangen sei, die auf die fehlende Eintragung im Vereinigten Königreich oder in Irland gestützt gewesen sei, und (iv) die vorgelegten Beweise falsch gewürdigt habe.

____________