Language of document :

Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. November 2008 -Domínguez González/Kommission

(Rechtssache F-88/07)1

(Öffentlicher Dienst - Technischer Assistent - Einrede der Unzuständigkeit - Einrede der Unzulässigkeit - Unzuständigkeit des Gerichts)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Juan Luís Domínguez González (Girona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt R. Nicolazzi Angelats, dann Rechtsanwälte R. Nicolazzi Angelats und M.-C. Oller Gil)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger aufgrund der Auflösung seines Dienstvertrags mit ECHO infolge des Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung entstanden sein soll

Tenor des Beschlusses

Das Gericht ist für die Entscheidung über die Klage nicht zuständig.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 37 vom 9.2.2008, S. 34.