Language of document : ECLI:EU:T:2007:259





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. September 2007 – Finnland/Kommission

(Rechtssache T-230/04)

„EAGFL – Abteilung Garantie – Regelung zur Überprüfung von Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben“

1.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (vgl. Randnrn. 52, 159-161, 186-191)

2.                     Handlungen der Organe – Begründung – Verpflichtung – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnr. 184)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit in der Entscheidung bestimmte Ausgaben der Republik Finnland für Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen wegen der Unzulänglichkeit der angewandten Überprüfungsregelung ausgeschlossen worden sind

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Republik Finnland trägt die Kosten.