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Rechtsmittel, eingelegt am 7. Februar 2022 von Jean-François Jalkh gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 1. Dezember 2021 in der Rechtssache T-230/21, Jalkh/Parlament

(Rechtssache C-82/22 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Jean-François Jalkh (vertreten durch Rechtsanwalt F. Wagner)

Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 1. Dezember 2021 in der Rechtssache T-230/21, Jalkh/Parlament, aufzuheben;

den Beschluss P9_TA(2021)0092 des Europäischen Parlaments vom 25. März 2021 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Klägers (2020/2110 [IMM]) für nichtig zu erklären;

dem Europäischen Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Rechtsmittel ist auf drei Gründe gestützt.

Erstens: Verstoß gegen die Regel „le pénal tient l’administratif et le civil en état“ (Verwaltungs- und Zivilverfahren müssen bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt werden). Das Gericht habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen und aufgrunddessen geltende Unionsrechtsvorschriften und die Rechtsprechung eines Unionsmitgliedstaats ungeprüft gelassen, obwohl diese im Fall des Rechtsmittelführers hätten berücksichtigt werden können und müssen, um das Verfahren zur Aufhebung seiner Immunität im Hinblick auf die am 15. Dezember 2020 beim Untersuchungsrichter Brüssel erhobene Anklage gegen Unbekannt mit Beitritt als Nebenkläger wegen Urkundenfälschung und Gebrauch gefälschter Urkunden auszusetzen.

Zweitens: Offensichtlicher Beurteilungsfehler betreffend das Unionsrecht, da der Verstoß gegen Art. 7 der Mitteilung Nr. 0011/2019 vom 19. November 2019 durch das Europäische Parlament durch seinen JURI-Ausschuss verkannt worden sei.

Das Gericht habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung des Unionsrechts und dessen Grundsätzen, wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Grundsatz der guten Verwaltung, begangen, der von sich aus bedeutend für das Verfahren gewesen sei, da der Rechtsmittelführer geltend gemacht habe, dass die handschriftliche Anmerkung „très attentive“ („sehr aufmerksam“), mit der die maschinenschriftliche Höflichkeitsformel auf dem Schreiben der Justizministerin vom 16. Juni 2020 ergänzt worden sei, dahin zu verstehen sei, dass die französische Regierung das in Rede stehende Justizverfahren im Rahmen der politischen Debatte ausnutzen wolle und daher Ausdruck eines fumus persecutionnis sei.

Drittens: Verstoß gegen Art. 9 des Protokolls über die [Vorrechte und] Befreiungen. Das Gericht erkenne an, dass die vorgeworfenen Tatsachen, die Verwendung seines Budgets für Ausgaben für parlamentarische Assistenz durch Jean-François Jalkh, unter die in Art. 9 des Protokolls geregelte Unverletzlichkeit falle, begnüge sich aber mit einer allgemein gehaltenen Formulierung, um die Rüge ohne Begründung zurückzuweisen.

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