Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. April 2014 – López Cejudo/Kommission
(Rechtssache F-28/13)1
(Öffentlicher Dienst – Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung [OLAF] – Tagegeld – Art. 10 des Anhangs VII des Statuts – Rückforderung zu viel gezahlter Beträge – Von den Dienstbezügen einbehaltene Beträge – Art. 85 des Statuts – Absicht, die Verwaltung zu täuschen – Angemessene Frist)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: José Manuel López Cejudo (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Ehrbar)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidungen, von den Gehältern des Klägers für die Monate Juni, Juli, August, September und Oktober 2012 Beträge einzubehalten
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr López Cejudo trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 207 vom 20.7.2013, S. 57.