Urteil des Gerichts vom 19. September 2012 - Fraas/HABM (Karomuster in schwarz, beige, braun, dunkelrot und grau)
(Rechtssache T-26/11)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Karomuster in schwarz, beige, braun, dunkelrot und grau darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Schmidt, dann D. Walicka)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. November 2010 (Sache R 1317/2010-4) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das ein Karomuster in schwarz, beige, braun, dunkelrot und grau darstellt, als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die V. Fraas GmbH trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 72 vom 5.3.2011.