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Beschluss des Gerichts vom 21. Juni 2011 - Rosenbaum/Kommission

(Rechtssache T-452/09 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung - Berücksichtigung der Berufserfahrung des Betreffenden - Art. 31 des Statuts - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Eckehard Rosenbaum (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Rüber)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers), Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: K. Zieléskiewicz und M. Bauer)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 10. September 2009, Rosenbaum/Kommission (F-9/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Eckehard Rosenbaum trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen dieses Rechtszugs entstandenen Kosten.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 11 vom 16.1.2010.