Language of document : ECLI:EU:C:2021:591

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

28. Juni 2021(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑337/21

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Frankfurt am Main (Deutschland) mit Entscheidung vom 1. April 2021, beim Gerichtshof eingegangen am 31. Mai 2021, in dem Verfahren

FH

gegen

SunExpress Günes Ekspres Havacilik A.S.

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 18. Juni 2021, das am 25. Juni 2021 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Landgericht Frankfurt am Main (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem beim nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C337/21 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Unterschriften


* Verfahrenssprache: Deutsch.