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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 5. März 2021 - Deutsche Lufthansa AG gegen ED

(Rechtssache C-140/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Köln

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Deutsche Lufthansa AG

Beklagte: ED

Vorlagefrage

Handelt es sich bei einem durch einen Gewerkschaftsaufruf bedingten Streik eigener Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 ?

Die Rechtssache wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Juni 2021 im Register des Gerichtshofs gestrichen.

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1     Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L46, S. 1).