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Klage, eingereicht am 26. März 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-42/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Vorschlags zur Übertragung der vor Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche, die auf einer Berechnung beruhen, bei der die neuen allgemeinen Durchführungsbestimmungen berücksichtigt werden, die nach Stellung des Übertragungsantrags der Klägerin in Kraft getreten sind

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 14. Dezember 2011 aufzuheben, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde, die auf die Anwendung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen und der Abzinsungssätze gerichtet war, die sich zum Zeitpunkt der Stellung ihres Antrags auf Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche in Kraft befanden;

soweit erforderlich, den Vorschlag des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche vom 1. August 2011 aufzuheben, wonach die Abzinsungssätze angewandt werden, die sich aus den neuen allgemeinen Durchführungsbestimmungen ergeben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.