Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der Lucchini S.p.A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 3. März 2003

    (Rechtssache T-80/03)

    Verfahrenssprache: Italienisch

Die Lucchini S.p.A. hat am 3. März 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Alberto Santa Maria und Claudio Biscaretti di Ruffia.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung C(2002) 5087 endg. der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.956 ( Bewehrungsrundstahl), mit der der Lucchini S.p.A. und der S.P. SpA, ehemals Siderpotenza S.p.A. gemeinsam ein Bußgeld in Höhe von 16,14 Mio. EUR auferlegt wurde, für nichtig zu erklären;

(hilfsweise, das der Klägerin von der Kommission auferlegte Bußgeld herabzusetzen;

(jedenfalls der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage ist gegen die Entscheidung gerichtet, die bereits in der Rechtssache T-27/03 (S.P./Kommission) angefochten worden ist.

Die Klagegründe und die wesentlichen Argumente entsprechen denen in jener Rechtssache. Die Klägerin macht insbesondere geltend, es gebe kein einheitliches Unternehmen Siderpotenza/Lucchini, so dass sie mit den Zuwiderhandlungen, die Gegenstand der Entscheidung seien, substanziell nichts zu tun habe. Die Kommission habe nämlich niemals dem Umstand Rechnung getragen, dass die Lucchini S.p.A. nie Bewehrungsrundstahl produziert habe.

____________