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Klage, eingereicht am 4. März 2021 – Europäisches Parlament/Europäische Kommission

(Rechtssache C-137/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: P. López-Carceller, J. Rodrigues und S. Alonso de León)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Kommission gegen den Vertrag verstoßen hat, indem sie keinen delegierten Rechtsakt gemäß Art. 7 Buchst. f der Verordnung 2018/18061 erlassen hat;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf einen einzigen Grund, nämlich den Verstoß gegen die Verträge.

Die Kommission sei dazu verpflichtet gewesen, einen delegierten Rechtsakt gemäß Art. 7 Buchst. f der Verordnung Nr. 2018/18061 zu erlassen. Mit der Entschließung vom 22. Oktober 2020 habe das Parlament die Kommission dazu aufgefordert, den betreffenden Rechtsakt zu erlassen. Da die Kommission den delegierten Rechtsakt bis zum 22. Dezember 2020 nicht erlassen habe, habe das Parlament beschlossen, eine Untätigkeitsklage gemäß Art. 265 AEUV zu erheben.

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1 Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. 2018, L 303, S. 39).