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Urteil des Gerichts vom 17. Oktober 2012 - Fondation IDIAP/Kommission

(Rechtssache T-286/10)

(Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration - Verträge betreffend die Projekte Amida, Bacs und Dirac - Förderfähige Kosten - Mehrkostenmodell - Gehalt von Forschern mit unbefristeten Arbeitsverträgen - Fehlende Eigenmittel beim Vertragschließenden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Fondation de l'Institut de recherche IDIAP (Martigny, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin G. Chapus-Rapin und Rechtsanwalt G. Couchepin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und A. Sauka)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 272 AEUV gestützten Hauptantrag auf Feststellung, dass bestimmte von der Klägerin im Rahmen der Durchführung der Verträge Nr. 33812 betreffend das Projekt Amida, Nr. 27140 betreffend das Projekt Bacs und Nr. 27787 betreffend das Projekt Dirac, die mit der Europäischen Kommission im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 (ABl. L 232, S. 1) angenommenen Sechsten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) geschlossen wurden, aufgewendete Kosten erstattungsfähig sind und dass die Klägerin folglich die Beträge von 98 042,45 Euro aufgrund des Vertrags betreffend das Projekt Dirac und von 251 505,76 Euro aufgrund des Vertrags betreffend das Projekt Amida nicht zurückerstatten muss, sowie, hilfsweise, gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission, mit dem diese die Ergebnisse einer Prüfung, nach der die streitgegenständlichen Kosten nicht förderfähig sind, bestätigt hat, und auf Verurteilung der Kommission zur Durchführung einer Prüfung der zu verwirklichenden Projekte seitens einer anderen Gesellschaft als jener, die die ursprüngliche Prüfung vorgenommen hat.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Fondation de l'Institut de recherche IDIAP trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 221 vom 14.8.2010.