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Klage, eingereicht am 25. Juni 2010 - Milux/HABM (CHEMOCONTROL)

(Rechtssache T-285/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Milux Holding S.A. (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bojs)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. April 2010 in der Sache R 1444/2009-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CHEMOCONTROL" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 44.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer das Diskriminierungsverbot auf den Sachverhalt des vorliegenden Falls fehlerhaft angewandt habe; hilfsweise Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer zu Unrecht entschieden habe, dass die angemeldete Marke keine ausreichende Unterscheidungskraft besitze.

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