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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Najwyższy (Polen), eingereicht am 28. Februar 2024 – J. P./A. T., J. B., Skarb Państwa – Prezes Sądu Okręgowego w O.

(Rechtssache C-158/24, Rojcki1 )

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Najwyższy

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: J. P.

Beklagte: A. T., J. B., Skarb Państwa – Prezes Sądu Okręgowego w O.

Vorlagefrage

Sind Art. 2, Art. 6 Abs. 1 und 3 sowie Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 267 AEUV dahin auszulegen, dass eine Maßnahme, mit der die Besetzung eines Spruchkörpers eines Gerichts festgelegt wird, wie etwa ein Beschluss des die Arbeit einer Kammer des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) leitenden Präsidenten des Obersten Gerichts, keine Rechtswirkungen entfaltet, wenn es sich bei dem so festgelegten Spruchkörper nicht um ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht im Sinne des Unionsrechts handelt, und zwar insbesondere wegen folgender Umstände:

a)     seiner kollegialen Besetzung gehören Personen an, die in einer Weise zu Richtern am Obersten Gericht ernannt wurden, die offensichtlich im Widerspruch zu den Bestimmungen des nationalen Rechts über die Ernennung von Richtern steht, was durch endgültige Entscheidungen des höchsten nationalen Gerichts bestätigt wurde, und diese Personen bilden eine Mehrheit in dem Spruchkörper;

b)     die Festlegung der Besetzung des Spruchkörpers in der oben angegebenen Weise erfolgte durch einen Präsidenten des Obersten Gerichts, der unter den gleichen Umständen und unter Verletzung der für die Ernennung eines Richters des Obersten Gerichts zum Präsidenten des Obersten Gerichts geltenden Grundsätze zum Richter am Obersten Gericht ernannt wurde?

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1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.