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Klage, eingereicht am 17. November 2006 - Whirlpool Europe / Rat

(Rechtssache T-314/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Whirlpool Europe (Comerio, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Bronckers und F. Louis)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Verordnung (EG) Nr. 1289/2006 des Rates vom 25. August 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Side-by-Side-Kühl-Gefrierkombinationen mit Ursprung in der Republik Korea1 für nichtig zu erklären, soweit die Definition der betroffenen Waren/gleichartigen Waren nicht alle großvolumigen Kühl-Gefrierkombinationen mit mindestens zwei nebeneinander angebrachten Außentüren erfasst;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, ein europäischer Hersteller von Haushaltsgeräten und u. a. von Kühl-Gefrierkombinationen, beantragt die teilweise Nichtigerklärung der genannten Verordnung.

Sie stützt ihren Antrag darauf, dass die Organe der Gemeinschaft dadurch gegen Artikel 253 EG verstoßen hätten, dass sie beim Ausschluss dreitüriger Side-by-Side-Kühl-Gefrierkombinationen aus der Warendefinition insbesondere im Licht der Umstände des Falles unangemessen und unzureichend argumentiert hätten.

Außerdem hätten die Organe der Gemeinschaft gegen das Recht der Klägerin auf Anhörung im Hinblick auf den in letzter Minute erfolgten Ausschluss dreitüriger Side-by-Side-Kühl-Gefrierkombinationen aus der Definition der betroffenen Waren verstoßen.

Darüber hinaus trägt die Klägerin vor, die Gemeinschaftsorgane hätten gegen Artikel 15 Absatz 2 der Grundverordnung2 verstoßen, indem sie es versäumt hätten, beim Ausschluss dreitüriger Side-by-Side-Kühl-Gefrierkombinationen aus der Definition der betroffenen Waren den Beratenden Ausschuss zu konsultieren.

Schließlich hätten die Gemeinschaftsorgane mit ihrem Ansatz zur Warendefinition auf der Grundlage der materiellen Merkmale ohne Rücksicht auf die Verbraucherwahrnehmung gegen die Grundverordnung verstoßen.

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1 - ABl. L 236, S. 11.

2 - Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. 1996, L 56, S. 1).