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Klage, eingereicht am 17. November 2006 - Ercros/HABM - Degussa (TAI CROS)

(Rechtssache T-315/06)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Ercros, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt: R. Thierie)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Degussa AG (Düsseldorf, Deutschland)

Anträge der Klägerin

die angefochtene Entscheidung (Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. September 2006 in dem Beschwerdeverfahren R 29/2006-1) "schlicht und einfach abzuändern";

dem Widerspruch stattzugeben und die Anmeldung der Bildmarke Nr. 2 768 851 "TAICROS" zurückzuweisen;

dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Degussa AG.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Bildmarke "TAI CROS" für Waren der Klasse 1 (Anmeldung Nr. 2 768 851).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarken "CROS", spanische Wortmarke "SOCIEDAD ANONIMA CROS", spanische Bildmarken "CROS" sowie spanische Wortmarke "ERCROS" für Waren der Klasse 1.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).