Klage, eingereicht am 17. November 2006 - Ercros/HABM - Degussa (TAI CROS)
(Rechtssache T-315/06)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: Ercros, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt: R. Thierie)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Degussa AG (Düsseldorf, Deutschland)
Anträge der Klägerin
die angefochtene Entscheidung (Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. September 2006 in dem Beschwerdeverfahren R 29/2006-1) "schlicht und einfach abzuändern";
dem Widerspruch stattzugeben und die Anmeldung der Bildmarke Nr. 2 768 851 "TAICROS" zurückzuweisen;
dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Degussa AG.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Bildmarke "TAI CROS" für Waren der Klasse 1 (Anmeldung Nr. 2 768 851).
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarken "CROS", spanische Wortmarke "SOCIEDAD ANONIMA CROS", spanische Bildmarken "CROS" sowie spanische Wortmarke "ERCROS" für Waren der Klasse 1.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1, da Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).