Language of document : ECLI:EU:T:2008:514





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 19. November 2008 – Kommission/Premium

(Rechtssache T-316/06)

„Schiedsklausel – Im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie geschlossene Verträge – Rückerstattung eines Teils des von der Gemeinschaft gezahlten Vorschusses – Verzugszinsen“

1.                     Haushalt der Europäischen Gemeinschaften – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Zuschussbedingungen einzuhalten (vgl. Randnr. 38)

2.                     Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Entscheidung des Rates 91/394) (vgl. Randnrn. 48, 58, 65, 70-71, 78, 81)

Gegenstand

Klage nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Beklagten zur Rückerstattung eines Teils der von der Gemeinschaft gezahlten Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen wegen der Nichtbeachtung bestimmter Vertragspflichten

Tenor

1.

Die Premium SA wird verurteilt, an die Kommission 57 605,74 Euro zuzüglich Verzugszinsen in folgender Höhe zu zahlen:

–        3,36 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1998;

–        3,47 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999;

–        2,74 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000;

–        4,26 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2002;

–        3,29 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003;

–        2,27 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004;

–        2,05 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005;

–        2,11 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum Datum des vorliegenden Urteils;

–        zu dem nach französischem Recht anzuwendenden Zinssatz ab dem Datum des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Begleichung der Hauptforderung.

2.

Die Premium SA wird verurteilt, an die Kommission 30 988,74 Euro zuzüglich Verzugszinsen in folgender Höhe zu zahlen:

–        3,95 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1998;

–        2,85 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999;

–        3,6 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001;

–        2,95 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002;

–        2,15 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004;

–        2,4 % jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005;

–        2,5 % jährlich für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis zum Datum des vorliegenden Urteils;

–        zu dem nach dänischem Recht anzuwendenden Zinssatz ab dem Datum des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Begleichung der Hauptforderung.

3.

Die Premium SA trägt die Kosten.