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Klage, eingereicht am 22. November 2013 – BlackRock/HABM

(Rechtssache T-609/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: BlackRock, Inc. (New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, Barrister, K. Gilbert und M. Blair, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. September 2013 in der Sache R 572/2013-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „SO WHAT DO I DO WITH MY MONEY“ für Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 144 748.

Entscheidung des Prüfers: Vollumfängliche Ablehnung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMVO.