Language of document : ECLI:EU:T:2012:179





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. März 2012 –
Kaltenbach & Voigt/HABM (3D eXam)

(Rechtssache T‑242/11)

„Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung – Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes – Bildmarke 3D eXam – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 24‑26, 28‑31)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2011 (Sache R 2361/2010‑2) bezüglich einer Ausdehnung des Schutzes der internationalen Registrierung der Bildmarke 3D eXam auf das Gebiet der Europäischen Union

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kaltenbach & Voigt GmbH trägt die Kosten.