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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Angel Angelidis gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 28. Februar 2005

(Rechtssache T-113/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Angel Angelidis, wohnhaft in Luxemburg, hat am 28. Februar 2005 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Eric Boigelot.

Der Kläger beantragt,

die vom Generalsekretär des Parlaments am 24. März 2004 getroffene Entscheidung über die Ablehnung seiner Bewerbung um die zur Besoldungsgruppe A 2 gehörende Stelle eines Direktors der Direktion D (Haushaltsfragen) der Generaldirektion "Interne Politikbereiche" (Stellenausschreibung Nr. 10069) aufzuheben, auf die ein anderer Bewerber ernannt worden ist;

die Ernennung eines anderen Bewerbers auf die genannte Stelle aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 23. November 2004 aufzuheben, mit der die nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung seiner Bewerbung sowie gegen die Entscheidung über die Ernennung eines anderen Bewerbers auf die genannte Stelle zurückgewiesen worden ist;

eine Entschädigung als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zuzuerkennen, die, vorbehaltlich einer Erhöhung oder Ermäßigung im Laufe des Verfahrens, nach billigem Ermessen mit 5 000 Euro veranschlagt wird;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger geltend, dass die angefochtene Entscheidung entgegen Artikel 25 des Statuts keine Begründung enthalte. Er macht außerdem geltend, dass gegen die Stellenausschreibung, die Artikel 29 Absatz 1 und 45 des Statuts sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Anwartschaft auf eine Laufbahn verstoßen worden sei und ein offensichtlicher Beurteilungsfehler vorliege, weil seine Berufserfahrung, seine Zuständigkeiten und seine Führungs- und Verhandlungsfähigkeiten größer seien als die des ausgewählten Bewerbers. Schließlich rügt der Kläger einen Ermessensmissbrauch.

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