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Beschluss des Gerichts vom 16. November 2023 – Niederlande/Kommission

(Rechtssache T-203/22)1

(Nichtigkeitsklage – EGFL – Verordnung [EU] Nr. 1306/2013 – Zu Unrecht gezahlte Beträge – Schreiben der Kommission, mit dem der Antrag auf Überprüfung ihres Schreibens über die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Frist von acht Jahren für die Wiedereinziehung zurückgewiesen wurde – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Königreich der Niederlande (vertreten durch M. Bulterman und J. Langer als Bevollmächtigte)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Aquilina und M. ter Haar als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt das Königreich der Niederlande die Nichtigerklärung des Schreibens mit dem Aktenzeichen Ares(2022) 1097097, das die Europäische Kommission ihm am 15. Februar 2022 geschickt hat und mit dem es seinen Antrag auf Überprüfung des Schreibens vom 6. Januar 2022 über die Ablehnung seines Antrags auf Verlängerung der Frist von acht Jahren für die Wiedereinziehung zu Unrecht aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an die Telerscoöperatie FresQ U. A. gezahlter Beträge um vier Jahre zurückgewiesen hat.

Tenor

Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.

Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

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1     ABl. C 237 vom 20.6.2022.