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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. Juni 2006 - Hellenische Republik / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache T-251/04)1

("EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Öffentliche Lagerhaltung von Reis - Höhere Gewalt - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Beihilfe für Bedürftige - Programm zur Umstrukturierung im Sektor Obst und Gemüse - Pauschale Berichtigungen - Frist von 24 Monaten")

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: V. Kontolaimos und I. Chalkias)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande im Beistand von Rechtsanwalt N. Korogiannakis)

Gegenstand der Rechtssache

Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 156, S. 53) insoweit, als sie bestimmte Ausgaben der Hellenischen Republik in den Bereichen Obst und Gemüse sowie öffentliche Lagerhaltung ausschließt

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 217 vom 28.8.2004.