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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 29. Juni 2005

in der Rechtssache T-254/04: Spyridon de Athanassios Pappas gegen Ausschuss der Regionen der Europäischen Union1

(Beamte - Einstellung - Stelle des Generalsekretärs des Ausschusses der Regionen - Durchführung eines Urteils des Gerichts, das eine Ernennungsentscheidung aufhebt - Aufhebung der Stellenausschreibung durch das betreffende Organ und Eröffnung eines neuen Einstellungsverfahrens)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-254/04, Spyridon de Athanassios Pappas, wohnhaft in Kraainem (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt X. Gousta, gegen Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (Bevollmächtigter: P. Cervilla im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur), wegen Aufhebung der Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 8. Oktober 2003 über die Aufhebung des Verfahrens 2000/C 28 A/01 zur Einstellung eines Generalsekretärs für den Ausschuss der Regionen und die Eröffnung eines neuen Verfahrens für diese Stelle hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Jaeger sowie der Richterin V. Tiili und des Richters O. Czúcz - Kanzler: H. Jung - am 29. Juni 2005 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird als teilweise unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 262 vom 23.10.2004.