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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Firma Caviar Anzali gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 18. Juni 2004

(Rechtssache T-252/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Die Firma Caviar Anzali, Colombes (Frankreich), hat am 18. Juni 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnemarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Jean-François Jésus.

Weitere Partei im Verfahren vor der Zweiten Beschwerdekammer war die Novomarket S.A..

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 19. April 2004 (Sache R 479/2003-2, Caviar Anzali /Novomarket) aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:Novomarket S.A.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "Asetra" für u. a. Waren der Klassen 29 und 31 (Anmeldung Nr. 2187805)
Inhaber der im Widerspruchsverfahrengeltend gemachten Marke oder des dortgeltend gemachten Zeichens:Caviar Anzali S.A.
Entgegenstehende Marke oderentgegenstehendes Zeichen:Nationale und internationale Bildmarke "Astara" für Waren der Klasse 29
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:Die Klägerin macht geltend, die Verfahrensregelung vor der Beschwerdekammer sei so geartet, dass die Klage neu geprüft werden müsse und eine Übermittlung der Übersetzung nach Ablauf der von der Widerspruchsabteilung gesetzten Frist nicht zur Zurückweisung des Widerspruchs führen könne

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