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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Mai 2007 - Negenman / Kommission

(Rechtssache T-255/04)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Mutterschaftsurlaub -Krankheitsurlaub - Mutmaßlicher Tag der Niederkunft - Beginn des Mutterschaftsurlaubs)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Monique Negenman (Roosendaal, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. Waelbroeck, dann H. Tserepa-Lacombe im Beistand von Rechtsanwalt N. Rampal)

Gegenstand

Erstens, Aufhebung der Entscheidung der Kommission zur Festsetzung des Anfangs- und des Enddatums des Mutterschaftsurlaubs nach Artikel 58 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und, zweitens, Schadensersatz.

Tenor

Die Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 2003 zur Festsetzung des Beginns und des Endes des Mutterschaftsurlaubs der Klägerin wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 228 vom 11.9.2004.