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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. November 2013 – CSF/Kommission

(Rechtssache T-337/13 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher und der Arbeitnehmer vor Gefahren im Zusammenhang mit der Benutzung von Maschinen – Maßnahme der dänischen Behörden zum Verbot eines Typs einer Mehrzweck-Erdbewegungsmaschine ohne geeigneten Schutzaufbau – Beschluss der Kommission, mit dem die Maßnahme für gerechtfertigt erklärt wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Keine Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Antragstellerin: CSF Srl (Grumolo delle Abbadesse, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Santoro, S. Armellini und R. Bugaro)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: G. Zavvos im Beistand von Rechtsanwalt M. Pappalardo)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2013/173/EU der Kommission vom 8. April 2013 über eine Maßnahme der dänischen Behörden zum Verbot eines Typs einer Mehrzweck-Erdbewegungsmaschine gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 101, S. 29)

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.