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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 15. März 2007 - Belgien / Kommission

(Rechtssache T-5/07)1

(Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Zufall - Entschuldbarer Irrtum - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigter: L. Van den Broeck, im Beistand der Rechtsanwälte J.-P. Buyle und C. Steyaert)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die in dem Schreiben vom 18. Oktober 2006 enthalten ist und mit der die Rückzahlung des als Hauptschuld gezahlten Betrags und der Zinsen für Forderungen des Europäischen Sozialfonds an den Kläger abgelehnt wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 56 vom 10.3.2007.