Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 15. März 2007 - Belgien / Kommission
(Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Zufall - Entschuldbarer Irrtum - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigter: L. Van den Broeck, im Beistand der Rechtsanwälte J.-P. Buyle und C. Steyaert)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die in dem Schreiben vom 18. Oktober 2006 enthalten ist und mit der die Rückzahlung des als Hauptschuld gezahlten Betrags und der Zinsen für Forderungen des Europäischen Sozialfonds an den Kläger abgelehnt wird
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 56 vom 10.3.2007.