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Beschluss des Gerichts vom 20. Juni 2011 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-256/10 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verbringung der persönlichen Habe - Implizite und ausdrückliche Zurückweisung der Anträge des Rechtsmittelführers - Begründungspflicht - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 25. März 2010, Marcuccio/Kommission (F-102/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 221 vom 14.8.2010.