Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. Juli 2010 - Cross Czech/Kommission
(Rechtssache T-252/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration - Schreiben, mit dem die Ergebnisse einer Finanzprüfung bestätigt werden - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Cross Czech a.s. (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schollaert)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Roels
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 12. März 2010, mit dem die Ergebnisse der Prüfung der von der Antragstellerin für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis zum 30. April 2008 in Bezug auf die Projekte eMapps.com, CEEC IST NET und Transfer-East vorgelegten Kostenaufstellungen bestätigt wurden
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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