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Klage, eingereicht am 25. März 2024 – DG/Europol und Eurojust

(Rechtssache T-167/24)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: DG (vertreten durch Rechtsanwalt J. Reisinger)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Anträge

Der Kläger beantragt,

ihm nach Art. 268 AEUV in Verbindung mit Art. 340 AEUV Schadensersatz in Höhe von 15 000 Euro für den Schaden zuzuerkennen, der durch die am 13. Dezember 2019 unterzeichnete Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe Belgien – Frankreich – Niederlande und die damit zusammenhängenden Handlungen von Europol und Eurojust entstanden ist;

den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage gegen die Handlungen von Europol und Eurojust im Zusammenhang mit der Operation „Sky ECC“ auf vier Gründe, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-1180/23, BW/Europol und Eurojust1 , geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.

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1 ABl., C/2024/2046, 18.3.2024.