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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Luigi Marcuccio gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Januar 2004

(Rechtssache T-9/04)

(Verfahrenssprache: Italienisch)

Luigi Marcuccio hat am 13. Januar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Alessandro Distante.

Der Kläger beantragt,

─    die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung seines Antrags aufzuheben;

─    festzustellen, dass er am 29. Oktober 2001 während seines Dienstes bei der Delegation innerhalb derselben einen Arbeitsunfall erlitten hat;

─    der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Weigerung der Kommission, den Unfall, den er am 29. Oktober 2001 erlitten habe, als er seinen Dienst bei der Delegation in Angola verrichtet habe, als Arbeitsunfall mit den daraus folgenden Leistungsansprüchen gemäß der Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten anzuerkennen. Zu diesem Unfall sei es dadurch gekommen, dass er mit seinen Händen mit einem weißlichen Pulver von bislang unbekannter chemisch-toxischer Beschaffenheit in Berührung gekommen sei.

Dadurch sei er in seiner körperlichen und geistigen Unversehrtheit beeinträchtigt und in seinen sozialen Beziehungen geschädigt worden.

Zur Begründung seiner Ansprüche führt der Kläger das völlige Fehlen einer Begründung und einen Verstoß gegen die genannte Regelung an.

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