Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 25. Januar 2024 – Marcandita/EUIPO – Euronext (bnext)

(Rechtssache T-439/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Marcandita, SL (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte J. L. Gracia Albero und E. Cebollero González)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch M. Eberl als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Euronext NV (Amsterdam, Niederlande)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 28. April 2023 (Sache R 2111/2022-4).

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

____________

1     ABl. C 321 vom 11.9.2023.