Language of document :

Klage, eingereicht am 29. Januar 2024 – Coinbase/EUIPO – bitFlyer (coinbase)

(Rechtssache T-46/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Coinbase, Inc. (Oakland, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Maier und A. Nordemann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: bitFlyer Inc. (Tokio, Japan)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke coinbase mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 308 248 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. November 2023 in der Sache R 1751/2020-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

____________