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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Januar 2007 - Genette / Kommission

(Rechtssache F-92/05)1

(Beamte - Versorgung - Vor Dienstantritt bei den Gemeinschaften erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften -Rücknahme des Übertragungsantrags mit dem Ziel, sich auf neue, günstigere Vorschriften zu berufen )

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Emmanuel Genette (Gorze, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und D. Martin)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigter: L. Van den Broeck)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der diese ihr Einverständnis mit der Rücknahme des Antrags des Klägers auf Übertragung seiner in Belgien erworbenen Ruhegehaltsansprüche zum Zweck einer erneuten Antragstellung auf der Grundlage neuer, günstigerer Bestimmungen verweigert hat

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2005 wird aufgehoben.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten sowie die von Herrn Genette.

Das Königreich Belgien trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 315 vom 10.12.2005, S. 14 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-361/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).