Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 27. Juni 2008 - Nijs / Rechnungshof
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 35 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung - Darstellung der Klagegründe und der Begründung - Beschwerdefrist - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)
Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 nicht nach Besoldungsgruppe A*11 zu befördern, und Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Der Kläger trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008, S. 68.