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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 27. Juni 2008 - Nijs / Rechnungshof

(Rechtssache F-1/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 35 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung - Darstellung der Klagegründe und der Begründung - Beschwerdefrist - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 nicht nach Besoldungsgruppe A*11 zu befördern, und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Der Kläger trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008, S. 68.