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Rechtsmittel der Frau Anne-Marie Klose gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2020 in der Rechtssache T-81/20, Anne-Marie Klose gegen Amt der Europäisehen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), eingelegt am 10. November 2020

(Rechtssache C-600/20 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Anne-Marie Klose (Prozessbevollmächtigte: I. Seher, Rechtsanwältin)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 11. Februar 2021 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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