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Klage, eingereicht am 2. Juni 2009 - Dionisio Galao/Ausschuss der Regionen

(Rechtssache F-57/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Ana Maria Dionisio Galao (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Ausschuss der Regionen

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, mit der die Beschäftigungsbedingungen der Klägerin als Vertragsbedienstete nach Art. 3b der BSB festgelegt werden, soweit darin die Vertragsdauer auf 3 Monate beschränkt wurde, sowie Aufhebung von zwei Nachträgen zum Beschäftigungsvertrag der Klägerin als Bedienstete auf Zeit, mit denen das Ende der Vertragsdauer geändert wurde

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 19. Dezember 2008 insoweit aufzuheben, als sie die Beschäftigungsbedingungen der Klägerin als Vertragsbedienstete nach Art. 3b der BSB festlegt, genauer gesagt, als sie die Vertragsdauer auf 3 Monate beschränkt;

die Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 23. Oktober 2008 insoweit aufzuheben, als sie mit Nachtrag Nr. 9 zum Vertrag die Beschäftigungsbedingungen der Klägerin als Bedienstete auf Zeit nach Art. 8 Buchst. b der BSB abändert, genauer gesagt, als sie das Vertragsende auf den 31. Dezember 2008 verlegt;

die Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 22. September 2008 insoweit aufzuheben, als sie mit Nachtrag Nr. 8 zum Vertrag die Beschäftigungsbedingungen der Klägerin als Bedienstete auf Zeit nach Art. 8 Buchst. b der BSB abändert, genauer gesagt, als sie das Vertragsende vom 30. September auf den 31. Dezember 2008 verlegt;

den Ausschuss der Regionen zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

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