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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. November 2008 - Vereinigtes Königreich/Kommission

(Rechtssache T-278/06)1

(EAFGL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Butter - Mengenmäßige Kontrolle des gewonnenen Erzeugnisses - Kontrollen vor Ort - Art. 23 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 2591/97)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. O'Neill, dann I. Rao im Beistand von H. Mercer, Barrister)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: P. Oliver)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 218, S. 12), soweit darin bestimmte vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Bereich des Butterfetts in der Lebensmittelherstellung getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 294 vom 2.12.2006.