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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 9. Juni 2004

in der Rechtssache T-92/04 R: Marta Cristina Moren Abat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Auswahlverfahren - Aussetzung der Durchführung - Zulässigkeit)

(Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-92/04 R, Marta Cristina Moren Abat, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Lebitsch, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: H. Krämer im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aussetzung des Auswahlverfahrens KOM/A/2/02 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten (A7/A6) im Sachgebiet "Umwelt" oder Aussetzung der Gültigkeit der Reserveliste der Kandidaten dieses Auswahlverfahrens hat der Präsident des Gerichts am 9. Juni 2004 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.    Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2.    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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