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Beschluss des Gerichts vom 8. November 2012 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-616/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Abweisung der als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend - Schaden, der dem Rechtsmittelführer entstanden sein soll - Erstattung von Kosten, die vermeidbar gewesen wären - Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 8. September 2011, Marcuccio/Kommission (F-69/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 25 vom 28.1.2012.