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Amtsblattmitteilung

 

     BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    vom 11. Juli 2002

in den Rechtssachen T-107/01 R und T-175/01 R: Société des mines de Sacilor - Lormines gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( Aussetzung des Vollzugs ( Einstweilige Anordnungen ( Artikel 88 KS)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

In den Rechtssachen T-107/01 R und T-175/01 R, Société des mines de Sacilor ( Lormines mit Sitz in Puteaux (Frankreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Schmitt, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Rozet und L. Ström) wegen eines Antrags auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidungen der Kommission vom 30. März, 21. April sowie 9. und 10. Juli 2001 und auf einstweilige Anordnungen, mit denen der Kommission aufgegeben wird, den Beschwerden stattzugeben, die die Antragstellerin am 9. Februar und am 9. Mai 2001 an sie gerichtet hat, hat der Präsident des Gerichts am 11. Juli 2002 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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