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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy dla Łodzi – Śródmieścia (Polen), eingereicht am 25. Mai 2016 – Strafverfahren gegen J. Z.

(Rechtssache C-294/16)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Rejonowy dla Łodzi – Śródmieścia

Beteiligter des Ausgangsverfahrens

J. Z.

Vorlagefrage

Ist Art. 26 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI)1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 und 3 des Vertrags über die Europäische Union sowie Art. 49 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin gehend auszulegen, dass der Begriff „Haft“ auch Maßnahmen des Vollstreckungsstaats umfasst, die in der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsorts der von dem Haftbefehl betroffenen Person in Verbindung mit einem Hausarrest bestehen?

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1 ABl. L 190, S. 1.